LED Unterbodenbeleuchtung?
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LED Unterbodenbeleuchtung?
Hallo zusammen,
ich habe gesehen, es gibt z.b.link entfernt solche LED Stripes, die man sowohl im Innenraum als auch ausserhalb des Fahrzeuges befestigen kann. Via RGB Regler kann man auch die Farben usw. verändern. Meine Frage dazu: Ist das in Deutschland zulässig? Und wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus ?
ich habe gesehen, es gibt z.b.link entfernt solche LED Stripes, die man sowohl im Innenraum als auch ausserhalb des Fahrzeuges befestigen kann. Via RGB Regler kann man auch die Farben usw. verändern. Meine Frage dazu: Ist das in Deutschland zulässig? Und wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus ?
Zuletzt geändert von Gleiter am 29.11.2017 01:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Hallo Konni,
Ist die Frage erst gemeint?
Da ist die Frage was Du vorhast?
Während der Fahrt? Hast wohl zuviel im Kino gesessen . In Deutschland nicht zulässig.
Auf dem Campingplatz wenn der Anhänger steht, kein Problem. (Je nach Nachbarn auf dem Platz, keine Anhnung was die zur "Disco" nebenan sagen.)
Was der TÜV sagt, wenn die Dinger drunter sind und nicht betriebsbereit sind, kann ich nicht sicher sagen.
Man könnte sich dann auf den Standpunkt "das ist Ladung" stellen...
Auch die Frage wie es gemacht ist. (Ordentlich fest, also nicht nur geklebt, Kabel mechanisch vernünftig geschützt und befestigt oder ich hab die mal dahingelebt...)
Die Vorzeltbeleuchtung beim Wohnwagen ist ja auch ein weißes Lich, das seitlich angebracht ist.
Ist so während der Fahrt auch nicht zulässig.
Viele Grüße
Michael
Ist die Frage erst gemeint?
Da ist die Frage was Du vorhast?
Während der Fahrt? Hast wohl zuviel im Kino gesessen . In Deutschland nicht zulässig.
Auf dem Campingplatz wenn der Anhänger steht, kein Problem. (Je nach Nachbarn auf dem Platz, keine Anhnung was die zur "Disco" nebenan sagen.)
Was der TÜV sagt, wenn die Dinger drunter sind und nicht betriebsbereit sind, kann ich nicht sicher sagen.
Man könnte sich dann auf den Standpunkt "das ist Ladung" stellen...
Auch die Frage wie es gemacht ist. (Ordentlich fest, also nicht nur geklebt, Kabel mechanisch vernünftig geschützt und befestigt oder ich hab die mal dahingelebt...)
Die Vorzeltbeleuchtung beim Wohnwagen ist ja auch ein weißes Lich, das seitlich angebracht ist.
Ist so während der Fahrt auch nicht zulässig.
Viele Grüße
Michael
Zuletzt geändert von Elektron am 08.09.2017 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Grundsätzlich gilt in Deutschland folgende Regelung: Alles was an Beleuchtung angebracht ist, muss auch angeschlossen sein und funktionieren. Beispiel: Die Zusatzscheinwerfer bei Pickups auf den Überrollträgern: diese müssen angeschlossen sein, funktionieren und - das ist jetzt kein Witz - da im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig - abgedeckt sein.
Wenn du also deine LEDs am Unterboden montierst, bitte anschließen, es müssen alle funktionieren und dann vollständig abdecken - dann sagt der TÜV nichts.
Er könnte dann höchstens monieren, dass die Glaskörper kein Prüfzeichen haben; dies ist nämlich obligatorisch für die Beleuchtung.
Kurzum: ist ne coole Sache, gefällt mir prinzipiell auch, aber außen am Fahrzeug angebracht: vergiss es, macht mehr Stress als es Spaß bringt. Deutschland ist da recht humor-resistent.
Wenn du also deine LEDs am Unterboden montierst, bitte anschließen, es müssen alle funktionieren und dann vollständig abdecken - dann sagt der TÜV nichts.
Er könnte dann höchstens monieren, dass die Glaskörper kein Prüfzeichen haben; dies ist nämlich obligatorisch für die Beleuchtung.
Kurzum: ist ne coole Sache, gefällt mir prinzipiell auch, aber außen am Fahrzeug angebracht: vergiss es, macht mehr Stress als es Spaß bringt. Deutschland ist da recht humor-resistent.
Im Leben ist man mal der Stein und mal die Scheibe. Als Papa bist du aber immer Carglass.
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Nicht ganz richtig. Die Scheinwerfer an den Überrollbügeln müssen nicht abgedeckt werden wenn sie separat schaltbar sind. (Arbeitsscheinwerfer)
Nur wenn sie z.B automatisch mit dem Fernlicht mitleuchten sind 2 zusätzliche Scheinwerfer zulässig (die müssen dann aber auch entsprechende Prüfzeichen haben und eingestellt sein). Weitere Scheinwerfer müssen dann abgedeckt werden.
Die LED-Stripes haben ja keinen Glaskörper und stellen keine Verletzungsgefahr dar. Wenn sie während der Fahrt nicht in Betrieb sind sehe ich da ähnlich Vorzeltlampen bei Wohnwagen kein Problem. Diese haben ebenso kein E-Prüfzeichen
Nur wenn sie z.B automatisch mit dem Fernlicht mitleuchten sind 2 zusätzliche Scheinwerfer zulässig (die müssen dann aber auch entsprechende Prüfzeichen haben und eingestellt sein). Weitere Scheinwerfer müssen dann abgedeckt werden.
Die LED-Stripes haben ja keinen Glaskörper und stellen keine Verletzungsgefahr dar. Wenn sie während der Fahrt nicht in Betrieb sind sehe ich da ähnlich Vorzeltlampen bei Wohnwagen kein Problem. Diese haben ebenso kein E-Prüfzeichen
Gruß Ralf
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Und warum dürfen Brummifahrer dann immer zahlen wenn die Scheinwerfer oberhalb der WSS montiert haben weil es cool aussieht? Die sind generell separat geschaltet, wird genutzt um einen überholenden Kollegen mal kurz aufzublenden.
Und genau das ist verboten. Daher müssen diese abgedeckt sein. Hatte mit dem TÜV das Problem schon mal durchdiskutiert - Überrollbügel an einem Nissan Patrol, und eben diese (extra zuschaltbaren) Scheinwerfer mussten abgedeckt sein.
Die Erklärung: das sind Arbeitsscheinwerfer. Sind diese im Einsatz, dann nur auf gesperrtem Gelände. Auf öffentlichen Straßen muss sichergestellt sein, dass diese nicht verwendbar sind - und eben auch nicht versehentlich eingeschaltet werden dürfen. Diese Diskussion wirst du immer verlieren, entweder beim TÜV oder mit der Rennleitung. Das ist die Sache nicht wert.
Und das mit den Glaskörper: richtig, LEDs haben kein Glas, aber Kunststoff. Und dafür brauchst du ein Splittergutachten bzw. Materialgutachten oder es muss ein E-Zeichen vorhanden sein. Beides nicht vorhanden = nicht zulässig. Auch hier ist eine Diskussion eher nichtsbringend.
Wer da andere Erfahrung hat: da bin ich gespannt. Aber bitte keine Zitate aus der STVZO. Die sind ja auch eher fast nur Empfehlungen für den TÜV. Da haben die Prüfer ja immer noch Interpretationsspielraum.
Übrigens genauso wie eine Eintragung beim TÜV nur eine technische Empfehlung bzw. Unbedenklichkeitsattestierung ist: das letzte Wort hat tatsächlich das Straßenverkehrsamt. Wusste ich auch nicht bis ich - aufgrund meines nicht alltäglichen Fahrzeugs (Ami) - damit mal konfrontiert wurde. Klingt doof, ist aber so.
Und genau das ist verboten. Daher müssen diese abgedeckt sein. Hatte mit dem TÜV das Problem schon mal durchdiskutiert - Überrollbügel an einem Nissan Patrol, und eben diese (extra zuschaltbaren) Scheinwerfer mussten abgedeckt sein.
Die Erklärung: das sind Arbeitsscheinwerfer. Sind diese im Einsatz, dann nur auf gesperrtem Gelände. Auf öffentlichen Straßen muss sichergestellt sein, dass diese nicht verwendbar sind - und eben auch nicht versehentlich eingeschaltet werden dürfen. Diese Diskussion wirst du immer verlieren, entweder beim TÜV oder mit der Rennleitung. Das ist die Sache nicht wert.
Und das mit den Glaskörper: richtig, LEDs haben kein Glas, aber Kunststoff. Und dafür brauchst du ein Splittergutachten bzw. Materialgutachten oder es muss ein E-Zeichen vorhanden sein. Beides nicht vorhanden = nicht zulässig. Auch hier ist eine Diskussion eher nichtsbringend.
Wer da andere Erfahrung hat: da bin ich gespannt. Aber bitte keine Zitate aus der STVZO. Die sind ja auch eher fast nur Empfehlungen für den TÜV. Da haben die Prüfer ja immer noch Interpretationsspielraum.
Übrigens genauso wie eine Eintragung beim TÜV nur eine technische Empfehlung bzw. Unbedenklichkeitsattestierung ist: das letzte Wort hat tatsächlich das Straßenverkehrsamt. Wusste ich auch nicht bis ich - aufgrund meines nicht alltäglichen Fahrzeugs (Ami) - damit mal konfrontiert wurde. Klingt doof, ist aber so.
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Hatte auf meinem Jeep auch nette "Arbeitsscheinwerfer" . Diese waren auch unabhängig anderer Beleuchtungen schaltbar. Der dazugehörige Schalter war auch dementsprechend beschriftet. Somit war der Tüv-Prüfer auch zufrieden.
Wenn sie also einen extra Schalter haben und nicht" auf den normalen Fernscheinwerfern hängen ist das auch bei den Brummis kein Thema.
Die StVZO ist nicht als Empfehlung anzusehen sondern das woran sich letztendlich auch ein Prüfer zu halten hat.
Die rot markierten Stellen sind unter anderem der Grund, weshalb die Rennleitung hier kassiert.
Zu den Prüfern noch eine Anmerkung: Auch das sind keine Alleswisser die über dem Gesetz (StVZO) stehen auch wenn manche das meinen. Hier kann ein ruhiges und sachliches Gespräch manchmal zum gewünschten Ergebnis führen.
Und nochmals aus meinem vorherigen Beitrag:
Wenn sie also einen extra Schalter haben und nicht" auf den normalen Fernscheinwerfern hängen ist das auch bei den Brummis kein Thema.
Die StVZO ist nicht als Empfehlung anzusehen sondern das woran sich letztendlich auch ein Prüfer zu halten hat.
Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Die rot markierten Stellen sind unter anderem der Grund, weshalb die Rennleitung hier kassiert.
Zu den Prüfern noch eine Anmerkung: Auch das sind keine Alleswisser die über dem Gesetz (StVZO) stehen auch wenn manche das meinen. Hier kann ein ruhiges und sachliches Gespräch manchmal zum gewünschten Ergebnis führen.
Und nochmals aus meinem vorherigen Beitrag:
Davon abgesehen hat der TE seit rund zwei Monaten noch nicht erklärt was er eigentlich vorhat....ähnlich Vorzeltlampen bei Wohnwagen kein Problem. Diese haben ebenso kein E-Prüfzeichen
Gruß Ralf
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Der Passus aus §52 stimmt zwar, aber es gibt noch den §49a der das zuvor einschränkt:
Unter (5) steht nämlich:
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie
c) Kraftfahrzeugen der Militärpolizei, der Polizei des Bundes und der Länder, des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes.
Damit sind auch die Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach mit eingeschlossen. Demnach: Arbeitsscheinwerfer nach vorne gerichtet nur mit Koppelung der Rückleuchten.
Dann darfst du damit aber nicht fahren da die Scheinwerfer außerhalb der zulässigen Bauhöhe betrieben werden. Daher im Fahrbetrieb die Abdeckung.
Übrigens: Bewegst du z. B. ein Polizeifahrzeug oder Feuerwehr um es zur Werkstatt zu bringen sind die Blaulichtbalken ebenfalls abzudecken - in diesem Fall sind es nämlich keine Einsatzfahrzeuge....Alles klar?
(8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muss eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.
--> heißt, egal was angebaut ist, es muss auch angeschlossen sein.
(9) Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig. Sie dürfen nicht während der Fahrt benutzt und nur dann eingeschaltet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen blenden.
--> da wurde doch tatsächlich mal an uns Camper gedacht ohne uns gleich einzuschränken
Dann kommt noch die Einschränkung des "nichtblendends" hinzu.
Man kann da schon kirre werden, ehrlich. Einen Anspruch auf Arbeitsscheinwerfer nichtabgedeckt hast du nicht. Du hattest eben einen, ich sage mal, praxisorientierten Prüfer die leider sehr selten geworden sind.
Mit dem TÜV bei mir im Kreis brauchst du solche Diskussionen erst gar nicht beginnen.
Achso, was ich mit "Empfehlung" meine: natürlich muss sich der Prüfer an die STVZO halten. Aber egal was er in seinem Gutachten gutheißt: wenn das Straßenverkehrsamt meint das wäre nicht in Ordnung, bekommst du den Eintrag nicht. Die müssen sich tatsächlich nicht bindend dem anschließen. Der TÜV kann also nur die technische Unbedenklichkeit bescheinigen. Die Eintragungshoheit hat tatsächlich das Straßenverkehrsamt. Und da sage ich: viel Spaß...
Unter (5) steht nämlich:
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie
c) Kraftfahrzeugen der Militärpolizei, der Polizei des Bundes und der Länder, des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes.
Damit sind auch die Arbeitsscheinwerfer auf dem Dach mit eingeschlossen. Demnach: Arbeitsscheinwerfer nach vorne gerichtet nur mit Koppelung der Rückleuchten.
Dann darfst du damit aber nicht fahren da die Scheinwerfer außerhalb der zulässigen Bauhöhe betrieben werden. Daher im Fahrbetrieb die Abdeckung.
Übrigens: Bewegst du z. B. ein Polizeifahrzeug oder Feuerwehr um es zur Werkstatt zu bringen sind die Blaulichtbalken ebenfalls abzudecken - in diesem Fall sind es nämlich keine Einsatzfahrzeuge....Alles klar?
(8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muss eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.
--> heißt, egal was angebaut ist, es muss auch angeschlossen sein.
(9) Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig. Sie dürfen nicht während der Fahrt benutzt und nur dann eingeschaltet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen blenden.
--> da wurde doch tatsächlich mal an uns Camper gedacht ohne uns gleich einzuschränken
Dann kommt noch die Einschränkung des "nichtblendends" hinzu.
Man kann da schon kirre werden, ehrlich. Einen Anspruch auf Arbeitsscheinwerfer nichtabgedeckt hast du nicht. Du hattest eben einen, ich sage mal, praxisorientierten Prüfer die leider sehr selten geworden sind.
Mit dem TÜV bei mir im Kreis brauchst du solche Diskussionen erst gar nicht beginnen.
Achso, was ich mit "Empfehlung" meine: natürlich muss sich der Prüfer an die STVZO halten. Aber egal was er in seinem Gutachten gutheißt: wenn das Straßenverkehrsamt meint das wäre nicht in Ordnung, bekommst du den Eintrag nicht. Die müssen sich tatsächlich nicht bindend dem anschließen. Der TÜV kann also nur die technische Unbedenklichkeit bescheinigen. Die Eintragungshoheit hat tatsächlich das Straßenverkehrsamt. Und da sage ich: viel Spaß...
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Ich lese das anders:Neandertaler hat geschrieben:Demnach: Arbeitsscheinwerfer nach vorne gerichtet nur mit Koppelung der Rückleuchten.
Sonst müsste beim Blinken ja auch immer das Rücklicht angehen : geht-geht nicht-geht-geht nichtNeandertaler hat geschrieben:Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,
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Gruss Per
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Und somit schließt sich der Kreis:
(9) Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig. Sie dürfen nicht während der Fahrt benutzt und nur dann eingeschaltet werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen blenden.
Da sich der Threadersteller aber seit seiner Registrierung kein weiteres mal eingeloggt hat interessiert ihn das Thema bzw. eine Antwort wohl eh nicht mehr....Wenn sie während der Fahrt nicht in Betrieb sind sehe ich da ähnlich Vorzeltlampen bei Wohnwagen kein Problem. Diese haben ebenso kein E-Prüfzeichen
Gruß Ralf
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Ja weil das ein Spammer war, der nur seinen Link in einem öffentlichen Forum platzieren wollte (und der sich jetzt freut, dass sein Link immer noch aktiv ist). Ein Moderator könnte den Link ja evtl. entfernen, der Rest des Threads ist ja mittlerweile recht lesenswert gewordenFuzzy hat geschrieben:Da sich der Threadersteller aber seit seiner Registrierung kein weiteres mal eingeloggt hat interessiert ihn das Thema bzw. eine Antwort wohl eh nicht mehr....
vg Ralph
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Stimmt. Dass in seinem Beitrag nur ein Werbelink ist ist mir gar nicht aufgefallen.
Gruß Ralf
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Offtopic:
[quote="Kamikaze"]
Ja weil das ein Spammer war, der nur seinen Link in einem öffentlichen Forum platzieren wollte (und der sich jetzt freut, dass sein Link immer noch aktiv ist). Ein Moderator könnte den Link ja evtl. entfernen, der Rest des Threads ist ja mittlerweile recht lesenswert geworden
[/quote]
Bitte schön, Link entfernt. Falls der TE ihn wieder hergestellt haben möchte, Nachricht an mich oder einen anderen Mod.
Gruß aus dem Wein/4, André.
[quote="Kamikaze"]
Ja weil das ein Spammer war, der nur seinen Link in einem öffentlichen Forum platzieren wollte (und der sich jetzt freut, dass sein Link immer noch aktiv ist). Ein Moderator könnte den Link ja evtl. entfernen, der Rest des Threads ist ja mittlerweile recht lesenswert geworden
[/quote]
Bitte schön, Link entfernt. Falls der TE ihn wieder hergestellt haben möchte, Nachricht an mich oder einen anderen Mod.
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Das ist garnicht mal so abwägig .... Danke Ralph! Mal schauen ob er sich doch noch meldet ....Kamikaze hat geschrieben: Ja weil das ein Spammer war, der nur seinen Link in einem öffentlichen Forum platzieren wollte (und der sich jetzt freut, dass sein Link immer noch aktiv ist). Ein Moderator könnte den Link ja evtl. entfernen, der Rest des Threads ist ja mittlerweile recht lesenswert geworden
vg Ralph
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Hab ich aber noch nie gesehen. Die haben immer ein Schild "Werkstattfahrt" hinter der Scheibe oder draussen dran.Neandertaler hat geschrieben:
Übrigens: Bewegst du z. B. ein Polizeifahrzeug oder Feuerwehr um es zur Werkstatt zu bringen sind die Blaulichtbalken ebenfalls abzudecken - in diesem Fall sind es nämlich keine Einsatzfahrzeuge....Alles klar?
Gruß Tobias
Ну заяц, ну погоди!
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Re: LED Unterbodenbeleuchtung?
Ist aber tatsächlich so. Hab mal ein paar Jahre in der Rep-Annahme gearbeitet und wir hatten sowohl Feuerwehr als auch Polizei als Kunden. Somit bin ich auch in den Genuss (?) gekommen ab und an mal eine Überführungsfahrt mit solchen Fahrzeugen zu tätigen. Ein Schild hinten dran reicht definitiv nicht aus. In der Praxis ist es aber so, dass sich da keiner drum schert. Sollte mich die Polizei damit anhalten? Wahrlich nicht, die haben doch ein Interesse das Fahrzeug schnellstmöglich wieder zu bekommen. Und wenn die einem dann mit sowas Ärger machen, kann die Reparatur halt mal länger dauern ...
Also rechtlich ist es so, Blaulichter sind abzudecken, tatsächlich macht das aber kaum einer und es interessiert eigentlich auch niemandem.
PS: hier und da werden für Film und TV schonmal Einsatzfahrzeuge angemietet. Wenn die sich die Fahrzeuge dann abholen, kennzeichnen die sie sogar als "Filmfahrzeug", d. h. über den "Polizei"-Schriftzug pappen die Magnetschilder drüber.
Am Drehset selber kommt das alles natürlich runter, aber bei der Überführung werden die Fahrzeuge so "neutralisiert".
Also rechtlich ist es so, Blaulichter sind abzudecken, tatsächlich macht das aber kaum einer und es interessiert eigentlich auch niemandem.
PS: hier und da werden für Film und TV schonmal Einsatzfahrzeuge angemietet. Wenn die sich die Fahrzeuge dann abholen, kennzeichnen die sie sogar als "Filmfahrzeug", d. h. über den "Polizei"-Schriftzug pappen die Magnetschilder drüber.
Am Drehset selber kommt das alles natürlich runter, aber bei der Überführung werden die Fahrzeuge so "neutralisiert".
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