awh2cv hat geschrieben:...Aber ich habe auch schon von jemand gehört :
Er brauch die 100er Zulassung damit sie ihm bei 150km/h nicht gleich den Lappen abknöpfen....
Dann darf er aber amtlich auch nur mit 140
km/
h gemessen werden, denn ab 41 zuviel wird man einen Monat zum Fußgänger, oder halt Radfahrer.
ksf hat geschrieben:Wurde dann mit 118km angehalten, sie wollten dann meinen Führerschein für einen Monat (hatte ja schon 3 Pkt.)
Das waren aber leere Versprechungen. Wie oben schon geschrieben, erst ab 41
km/
h drüber wird man zum Radfahrer. Das Flensburger Guthaben erhöht nur das Bußgeld.
Ach ja, wenn es denn mal geblitzt hat, kann man z.B. hier nachrechnen:
https://www.bussgeldkataloge.de/
Und bevor ich hier zum Bleifuß gestempelt werden: Ja ich bin zügig unterwegs aber rasen nenne ich das nicht. Jetzt fahre ich nur noch ca. 20Tkm im Jahr. Das war früher mehr, aber ein Pünktchen in Flensburg habe ich in 20 Jahren PKW-Führerschein noch nie eingefahren.
Ach ja: Ich habe mich noch mal mit der Thematik beschäftigt, ich glaube ich muss auch mal zur Zulassungsstelle
Irgendwie hatte ich das noch gar nicht so mitgeschnitten, dass mit der neuen Regelung die Bindung an das Zugfahrzeug entfällt.
Das fand ich immer etwas doof, da alle 3 Jahre wieder vorstellig zu werden. Zudem brauche ich ja nicht einmal zu TÜV-Onkel, mein SK-Falter ist ja schon vom Werk aus für 100
km/
h zugelassen.
Muss ich da mit Falter hin, weil die Plakette von einem Beamten geklebt werden muss, oder kann ich mir die auch nur mit Vorlage der Zulassung abholen und selber kleben?
Niels