Nachdem wir hier mal wieder angeregt über die 100er-Zulassung diskutiert haben, ich lernen musste, dass es für Temposünden mit Hänger engere Grenzen gibt und auch ich endlich mitbekommen habe, dass die Bindung der Zulassung an ein Zugfahrzeug aufgehoben ist, wollte ich diese nun auch. Förderlich war auch Norberts Hinweis, dass es ja die werksseitig eingebaute 100er-Zulassung gibt und ich nicht den Sachverständigen besuchen muss.
Also habe ich mal in meine Zulassung und meinen Brief geschaut - da steht nix. Aber in meiner Datenbestätigung steht drin:
Damit bin ich nun zur Zulassungsstelle. Und was soll ich schreiben - meine Halsschlagader war einer massiven Belastungsprobe ausgesetzt. Ich soll tatsächlich zum Sachverständigen, welcher noch mal kontrollieren soll, ob Stema alles richtig gemacht hat, ich nicht vielleicht inzwischen die Stoßdämfer ausgebaut und bei Ebay verkloppt habe und ob ein 2 Jahre alter Anhänger nicht vielleicht doch Reifen drauf hat, die älter als 6 Jahre sindDatenbestätigung von Stema hat geschrieben:Anhänger ist bereits werks. für die 100KM/H Regel lt. 3.Änd. der 9. ASVO zur STVO v. 07.10.2005 ausgelegt.
Achtung !Zugfahrzeug muß mindestens ein Leergewicht von 682kg aufweisen
Eigentlich ist das nicht die Tat, aber ich sehe es auch nicht ein. Also frage ich mal, wie das bei Euch war.
Niels