in Hagen haben die Sachverständigen anscheinend im Gegensatz zu z.B. Köln noch eine nicht ganz unwichtige Eigenschaft: nämlich Sachverstand.
Dafür könnte ich den Hänger in Köln aber auch samstags zulassen
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Ihr könnt ja Samstag mit der Kurzzulassung den Hänger auf einen nahen Campingplatz fahren. Für die Zulassung braucht Ihr den Hänger selber nicht und auf dem Campingplatz kann er ohne Zulassung stehen
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Gruß
Thorsten
Spaß beiseite:
Das hat Herr Sparfeld zwar alles nicht benötigt, aber zur Beruhigung kannst du meine gesammelten Werke ja mitnehmen:
Die Auflaufbremse M1399 ist die ALKO Auflaufbremse 60S/2, die ist bei mir in 1995 verbaut mit der Radbremse 1636G und bei Euch mit Radbremse 1637.
Das Gutachten für 60S/2 trägt die EG-Prüfprotokoll-Nr. 150-98-07. Die 60 S/2 trägt somit die EG-Nr. 150-98-07
Das Gutachten für 1636G trägt die EG-Prüfprotokoll-Nr. 361-054-92 und ist am 21.März 1994 an das KBA gereicht worden.
Deshalb müßte es auch theoretisch von jedem Sachverständigen in Deutschland abgerufen werden können.
Die EG-Nr. für 1637 ist 361-060-86.
Hier http://www.hahn.co.at/pl/30_34.pdf findest du einen Katalog von ALKO mit dem Hinweis, daß die 60S/2 verbaut werden kann mit der 1636G oder der 1637 (Seite 2 , erste Zeile der Tabelle)
und hier http://www.slapvagnshuset.se/webkat/tsvreg.htm#eg ganz unten weitere Details von 60S/2 und 1636G/1637
Viel Spaß