heute mal wieder eine ganz spezielle Frage
![Wink ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wie Ihr wisst habe ich einen Jimny und einen Campwerk Eco.
Der Hänger ist ein gebremster Koch mit 1300kg zGG, und darf schon ab Werk 100 fahren unter der Bedingung, dass das Zugfahrzeug ABS hat (hat es) und mindestens 1182 kg wiegt (leider nein, nur 1180
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Meines Wissens gibt es jetzt zwei Möglichkeiten legal 100 zu fahren:
1.) Den Hänger etwas ablasten, damit der Faktor 1,1 wieder erreicht wird für die Differenz zwischen zGG des Hängers und Leermasse des Zugfahrzeugs.
2.) Durch Montage einer zugelassenen Antischlingerkupplung den Faktor auf 1,2 zu erhöhen.
Tante edit sagt, ich soll mal den link einfügen: http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/100kmh_Zulassung_3052.htm
Jetzt die Frage: Wenn ich eine Alko-AKS montiere die zu meinem Hänger passt, dann ist da eine ABE dabei so dass eine Eintragung eigentlich nicht nötig ist.
Geht aus dieser ABE der neue Berechnungsfaktor 1,2 hervor (so deutlich dass es für eine Polizeikontrolle reicht), oder muss ich doch noch zum TÜV und anschließend zum Straßenverkehrsamt, um die Geschichte eintragen zu lassen (in dem Fall lasse ich natürlich lieber einfach 50kg weniger zGG eintragen, das spart den Neukauf der Antischlingerkupplung)?
Technisch notwendig ist die AKS sicher nicht, das Gespann fährt völlig problemlos. Sind ja auch bloß 2 kg zuwenig...
![Confused :?](./images/smilies/icon_confused.gif)