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Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 17.07.2014 18:16
von Niels$
Andrusch hat geschrieben:Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit steht leider im KFZ-Brief. Zwar steht bei Ziffer 6 ein Strich, aber unten ist ein Text zu sehen, der bezieht sich auf die Ziffer 6 mit dem Vermerk 80 km/h.
Oh ja, ich hatte nur oben geschaut. Das ist aber auch link. Oben steht nichts und unten wird der Text genutzt...
Andrusch hat geschrieben:Die Frage besteht auch darin, was unter "bauartbedingt" zu verstehen ist. Meines Erachtens nach hat das mit gebremst und ungebremst nichts zu tun.
Ne, das hat auch nichts miteinander zu tun. Die Frage am Rande ist dabei ja nur, dass eigentlich jeder ungebremste Anhänger die Bremsverzögerung nicht bietet und mit 2 solchen Tellern durch die Gegend fahren müsste....
Andrusch hat geschrieben:Ich lese die Änderung des § 58 STVZO auf dieser Seite Niels, ziemlich weit unten wirst Du fündig: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php
Aber das ist ja der komplette Text. Es steht ja nicht, was sich wann geändert hat. Die letzte Änderung die darunter erwähnt ist findest Du hier (klick).
Und da steht zu dem Thema nix drin. Hier (klick) habe ich die letzte Änderung an §58 gefunden, die aber nur die DIN-Norm für die reflektierenden Schilder austauscht.
Natürlich ändert das nicht an der Sache, jedoch muss man festhalten, dass der Prüfer da doch recht kleinlich ist - denn diese Regelung gibt es vermutlich schon so lange wie Deinen CT und es hat noch nie jemanden gestört, dass der nicht entsprechend beschildert ist.
Offtopic:
[quote="Andrusch"]...aber das wäre das Aus für die noch sehr guten Reifen für 134 Mark/Stück von Pneumant aus dem Jahre 1978.
Nein, ich weine jetzt nicht, falls einer auf den gedanken kommt, aber eine Glanzleistung des Reifenhersteller ist es allemal.[/quote]Na ja, es gab ja auch mal das Gerücht, dass Pneumant bei VW rausgeflogen ist, weil die Puschen zu lange gehalten haben. Ob das stimmt - keine Ahnung...
Niels

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 18.07.2014 12:35
von Per
Hm, meine Interprätation:
Unsere 100-Schilder beruhen nicht auf dem $ 58, sondern der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO $1.4
9. AVO z. StVO hat geschrieben:die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
Damit ist nur eins notwendig.
Die 3 Schilder sind also nur bei langsameren Fahrzeugen verpflichtend. Aber das ja nicht nach StVO, sondern nach StVZO. Und hier greift der Bestandsschutz. Kam das Fahrzeug ohne auf die Welt (also vor der Gültigkeit der aktuellen StVZO), braucht es jetzt auch keine neuen Schilder.

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 18.07.2014 13:04
von Jasper am Meer
Per hat geschrieben:Unsere 100-Schilder beruhen nicht auf dem $ 58, sondern der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO $1.4
9. AVO z. StVO hat geschrieben:die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
Danke Per, danach hatte ich gesucht.Ich war doch etwas verwirrt.

Gruß
Jasper

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 18.07.2014 14:38
von Tutzitu
Hallo

Der Bestandsschutz interessiert mich da mal. Beim letzten TÜV wurde bemängelt das ich keine Seitlichen Reflektoren an meinem CT habe.
Fällt dieses Thema dann auch unter Bestandsschutz ? Er hatte ja noch nie welche. In welchen Gesetzestexten finde ich denn den Bestandsschutz ?

Danke der Thomas

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 04.01.2018 12:36
von Per
Tutzitu hat geschrieben:In welchen Gesetzestexten finde ich denn den Bestandsschutz ?
uralt, aber vllt. noch interessant:
§72 StVZO

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 04.01.2018 14:35
von Kaktuspo
Also bei meinem Trigano Cheverny steht im Schein unter T nur ein Strich und im Text steht nichts von der Geschwindigkeit. Darf ich also 100 km/h fahren??

Re: Geschwindigkeitsschild

Verfasst: 04.01.2018 14:56
von Fuzzy
Klar darfst du 100 km/h fahren. Darfst dich halt nicht erwischen lassen. :zwinker:

Die 100 km/h sind in Deutschland nur mit entsprechender Eintragung nach der 9. Ausnahmeverordnung und unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.

Das ist ja der Schwachsinn an der ganzen "Eintragerei". Einerseits müssen Anhänger die bauartbedingt nicht mit 100km/h bewegt werden dürfen, andererseits müssen Anhänger, die mit 100km/h bewegt werden dürfen gekennzeichnet sein. Hier beißen sich stvo und stvzo .