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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Verfasst: 02.05.2024 13:54
von Always21
Dazu kann ich nur meine persönliche Erfahrung beisteuern: unser TÜV verlangt die Vorlage des Gasbuches und eine gültige Plakette! Das habe ich jetzt schon bei zwei verschiedenen Klappis erlebt.

Und mal so nebenbei meine Meinung dazu: warum wollen sich immer alle vor der Gasprüfung drücken? Die kostet nicht viel und dient eurer eigenen Sicherheit!
Diese Regelungen sind ja nicht dazu da, möglichst immer Schlupflöcher und Ausnahmen zu suchen, sondern weil sie Sinn machen.
Also fahrt doch einfach hin.

Fuzzy hat geschrieben: 01.05.2024 12:11 Diese Seite wurde schon oft verlinkt. Leider findet sich in der EN1949 nirgends diese angebliche Ausnahme.
Weil es auch Quatsch ist. Wenn eine Anlage verbaut ist, wird sie geprüft, egal in welchem Fahrzeug. Und das ist gut so, finde ich.

Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Verfasst: 05.05.2024 13:10
von Munatacker
Rollo Wolf hat geschrieben: 28.04.2024 22:46 Hallo zusammen, war ein paar Tage in Halle und komme daher erst jetzt dazu, die sehr ausführlichen Antworten zur lesen.
Bei all diesen Sichtweisen und Begriffsbestimmungen zu Wohnwagen, Zeltanhänger… ist mir eingefallen, dass ich bei der Versicherung meines Passion schon ein Problem hatte. Der Anhänger sollte laut Versicherung wie ein normaler Pkw- Anhänger, der auch andere Dinge transportieren könnte, versichert werden. Es kostete mich einige Überzeugungskraft, dass das Zelt nicht einfach auf den Anhänger gelegt wird und jederzeit weggepackt werden kann. Für die Versicherung bleibt es wohl ein Zelt auf einem Anhänger. Für den TÜV ist es dann wieder ein Wohnwagen. :kopfklatsch:
Ich kann aus den Erläuterungen eigentlich für mich nur mitnehmen, dass die Gasprüfung vermutlich vielleicht eventuell… durchgeführt wird, es für mich aber besser wäre, wenn ich einen Nachweis hätte, den ich bei Bedarf auf einem Campingplatz vorzeigen kann.
Jetzt bin ich eigentlich noch mehr darauf gespannt, was mich erwartet.

Gruß Rolf
Hallo Rolf

Bei neuen Faltern die Vollkasko versichert werden würde ich immer
zu der Gothaer Versicherung der Agentur Bittner raten da sie eine
Versicherung von Zeltanhängern anbieten.

https://versicherung.gothaer.de/bittner/


mfg. Jörg

Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Verfasst: 12.05.2024 19:50
von Rollo Wolf
Hallo zusammen,
Hier noch ein paar Infos zu dem Camplet.
In der Zulassungsbescheinigung Teil zwei ist nur von einem Zentralachsanhänger bis 0,75t die Rede. Kein Hinweis auf einen Wohnanhänger. In den Unterlagen,die ich vom Vorbesitzer erhalten habe, ist auch keinerlei Hinweis auf eine Gasprüfung. Es ist aufgeführt, dass für die 100er Zulassung das Zugfahrzeug ein Mindestleergewicht von 1667 kg haben muss. Das ist bei einem Mittelklassewagen nicht selbstverständlich, sondern schon eher die Ausnahme.
Zurück zum Thema
Ist es zwingend erforderlich, dass zur Gasprüfung auch eine Gasflasche und Schlauch mit Druckminderer mitgebracht wird?
Da bei mir die Gasflasche im Deichselkasten mittig gegurtet wird, stellt sich mir noch die Frage nach einer Zwangsbelüftung?

Mein Falter ist nur Haftpflichtversichert und dazu noch TK für zusammen 88€.

Gruß aus dem sonnigen Norden

Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Verfasst: 13.05.2024 05:45
von Fuzzy
Da die Flasche im Deichselkasten nur transportiert wird ist die Belüftung von 100cm² nicht vorgeschrieben, aber trotzdem sinnvoll.
Druckregler (in dem Fall Caravanregler) und Schlauch (beides nicht älter als 10 Jahre) sind Bestandteil einer Gasprüfung. Da ja die Funktion der Geräte, in deinem Fall nur des Herdes, geprüft werden, benötigst du zur Prüfung Gas.
Zur 100er: In dem Fall hast du einen ungebremsten mit zulässigem Gesamtgewicht von 500Kg.
Da ist der Faktor 1667Kgx0,3=500Kg

Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Verfasst: 17.05.2024 12:45
von Rollo Wolf
Moin.
Danke nochmals für die vielen, auch sehr ausführlichen Infos.
Wir werden jetzt erstmal ein paar Tage an die dänische Ostseeküste fahren :hurra: , da hier im Norden noch sonniges, leicht windiges Wetter herrscht. :winkend:

Bis demnächst dann