Nö, da kein amtliches (!) Kennzeichen davon betroffen ist. Deshalb sind ja auch keine Aufkleber der Zulassungsstelle drauf.StarGoose hat geschrieben:nicht mindestens kennzeichenmißbrauch?
Hinterer Rückstrahler an Radträger??
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Re: Hinterer Rückstrahler an Radträger??
Gruss Per
Zwinge keinen zu seinem Glück
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