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Wie viel Gas darf man transportieren

Verfasst: 26.03.2012 22:05
von Caruso
Wieviel Kilogramm Gas darf man denn so als Ladung transportieren,
ohne Zwangsentlüftung und so?

Re: Wurzelprumpfs Bastelstube

Verfasst: 27.03.2012 22:12
von Campingfamilie
Privatleute ungeheure Mengen ! (keine Begrenzung )

Gewerblich sieht das anders aus...sind wir aber nicht.

Thomas

Re: Wurzelprumpfs Bastelstube

Verfasst: 27.03.2012 22:14
von Caruso
Campingfamilie hat geschrieben:Privatleute ungeheure Mengen ! (keine Begrenzung )
Das glaubst du doch selber nicht.

Re: Wurzelprumpfs Bastelstube

Verfasst: 28.03.2012 06:53
von Stormrider
Caruso hat geschrieben:
Campingfamilie hat geschrieben:Privatleute ungeheure Mengen ! (keine Begrenzung )
Das glaubst du doch selber nicht.
vermutlich ist es wirklich so https://camping-wiki.kwherzog.de/Regelw ... _Propangas

Re: Wurzelprumpfs Bastelstube

Verfasst: 28.03.2012 11:33
von Bohle
Moin,

transportieren darfman soviel man will - unter Berücksichtigung des zulässigen Kfz.-gesamtgewichtes....


Ab einer bestimmten Menge gibt es aber Auflagen:

Es gilt für alle Gefahrguttransporte (auch private) die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

http://www.gefahrgut-heute.de/adr/adr.html

http://www.gefahrgut-heute.de/adr/priva ... porte.html

Das sind die Mindeststandarts (die von den "Einzelstaaten" aber noch verschärft werden können - z.B. verbieten einige Länder das mitführen von gefüllten Benzinkanistern).

Butangas ist Gefahrgut Klasse 2 (UN 1011 Butan, 2, 2 F). Daraus folgt ab einer Menge von 333 Liter Butangas braucht man eine Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug, Gefahrgutpapiere, Gefahrgutausrüstung (z.B. Handschuhe, Gasmaske) und der Fahrer braucht einen ADR Schein (Gefahrgut Schulung)....

http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freis ... n_bsp.html

http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html



Gruß Thomas

Wurzelprumpfs Bastelstube

Verfasst: 28.03.2012 20:45
von Caruso
Ah.danke.
Das wären dann so 193kg,ja?

Re: Wurzelprumpfs Bastelstube

Verfasst: 29.03.2012 08:05
von Bohle
Moin,

aus diesem Link geht hervor, daß die Einheit für Gas Liter ist:

http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html

Dort steht:

In vorstehender Tabelle bedeutet höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit

- für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die im ADR näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter);

- für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase die Nettomasse in kg;

- für flüssige Stoffe und verdichtete Gase, der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes (siehe Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1) in Liter.


Man kann sich das ganze natürlich auch in Kilo ausrechnen, aber das interessiert die Kontrollbehörden nicht....

Gruß Thomas