Eine eigenwillige Interpretation für einen Mini-Faltcaravan verkaufen die Holländer. Soll
auf der Caravana in Leeuwarden zu sehen sein.
https://www.youtube.com/watch?v=iptn53nTqVY#t=49
http://www.tourmaster.nl/nl/cm-air
Gruß Folkert
Mini-Falter
Re: Mini-Falter
Das Zeltmaterial wirkt billig, was ich gut finde, ist die Toilettenecke
Für 2 junge Leute mit kleinem Zugfahrzeug doch gar nicht so schlecht.
Adriana

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- Vilbel
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Re: Mini-Falter
Hab ich das auf der Seite richtig verstanden,
dass der 1m breit ist?
Wäre dann ja was für Motorräder, sofern Anhängekupplung vorhanden.
Gruß Olaf
dass der 1m breit ist?
Wäre dann ja was für Motorräder, sofern Anhängekupplung vorhanden.
Gruß Olaf
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Re: Mini-Falter
Sehr speziel, das. Ein Anhänger ohne Faltzelt den man nur als Bett benutzen kann und den man dann noch durchs Zelt schieben muß. Und wie ist es mit dem vorgestellten Zelt ? Läßt man einfach nur die Luft raus und wartet 30 Minuten?
Oder ist eine Art erweitertes Kraftyoga notwendig um das Zelt zu verpacken?
Dann doch lieber einen Klaufix, den man auch anders nutzen kann, und ein beliebig gutes Zelt (ich mag Outwell) wo man sein Feldbett rein trägt, und gut ist.
Für Motorradfahrer gibt es richtige Falter, da muß man sich kein Provisorium ans Bein binden.
Finde ich...
Oder ist eine Art erweitertes Kraftyoga notwendig um das Zelt zu verpacken?
Dann doch lieber einen Klaufix, den man auch anders nutzen kann, und ein beliebig gutes Zelt (ich mag Outwell) wo man sein Feldbett rein trägt, und gut ist.
Für Motorradfahrer gibt es richtige Falter, da muß man sich kein Provisorium ans Bein binden.
Finde ich...
Herbert grüßt ...
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Re: Mini-Falter
Wobei Motorräder mit Anhänger nicht auf die Autobahn dürfen, so sie damit nur 60 km/h fahren dürfen.Vilbel hat geschrieben:Wäre dann ja was für Motorräder, sofern Anhängekupplung vorhanden.
Scheint in D aber niemanden zu stören.
Gruss Per
Zwinge keinen zu seinem Glück
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Re: Mini-Falter
Warum sollten sie nicht auf die Autobahn dürfen?Per hat geschrieben: Wobei Motorräder mit Anhänger nicht auf die Autobahn dürfen, so sie damit nur 60 km/h fahren dürfen.
Scheint in D aber niemanden zu stören.
Sie dürfen halt nur 60 fahren.
StVO
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
So mein Roller hat 118km/h eingetragen, mein Anhänger 70km/h
Also darf ich auf die Autobahn, dort DARF ich dann nur 60 fahren, da kann ich auch nix für.
Ich vermeide Autobahnen aber trotzdem, bin doch nicht Irre...
Aber die Kraftfahrstassen in Frankfurt nutze ich, da darf man eh nur 50 fahren, muß aber (siehe oben) schneller als 60 fahren KÖNNEN um sie zu nutzen.

So und nun wieder zurück zu der Faltschachtel
Gruß Olaf