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Re: Zulassung...bitte schnelle Hilfe

Verfasst: 09.01.2022 19:29
von Det-Happy
Wappen12 hat geschrieben: 08.01.2022 09:32 Schaue Dir doch bitte Thread hier mal an : https://klappcaravanforum.de/viewtopic. ... 10&t=16329 der könnte Dir weiter helfen
Und da beide Threads in etwa das gleiche Thema haben, haben wir die Beiträge in einem Thema zusammengeführt 😉

Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Verfasst: 14.02.2022 08:48
von Falderlike
Hallo zusammen,

danke für all die wertvollen Tips. Ich bin der nächste in der Reihe 🙂 und kurz davor, einen Trigano in Holland abzuholen. Aller Voraussicht nach mit einem Hänger.

Kann mir einer evtl. einen Fahrzeugschein von einem Trigano Ocean GL von 2001 zusenden, damit ich was den Behörden vorlegen kann?

Brauche ich auch noch die CoC?

Danke für eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Johannes

Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Verfasst: 14.02.2022 19:11
von Munatacker
Falderlike hat geschrieben: 14.02.2022 08:48 Hallo zusammen,


Brauche ich auch noch die CoC?

Danke für eure Rückmeldungen.
Viele Grüße
Johannes
Hallo Johannes

Hier findest du alle Infos zu über CoC
CoC-Papiere – Wichtig Dokumente für den Import und Export von Kraftfahrzeugen


https://kfz-serviceportal.de/lexikon/coc-papiere/


mfg. Jörg
:camp1

Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Verfasst: 14.02.2022 22:00
von Falderlike
Hallo Jörg,

dankeschön. Gut gemachte Infoseite.
Thema für den Trigano Ocean aus 2001 wird sein, dass er eben zu alt für CoC ist.

Viele Grüße
Johannes

Re: Import/Überführung aus den Niederlanden

Verfasst: 27.10.2023 18:00
von tomloddel
tomloddel hat geschrieben: 07.08.2019 17:15 Das funktioniert aber nicht bei allen Straßenverkehrsämtern. Unseres wollte die Fahrgestellnummer sehen. Ging ja nicht, da wir ihn in den Niederlanden gekauft hatten und wir ihn dort abholen und auch direkt danach in den Urlaub wollten. Also fuhr der niederländische Händler nach D zum TÜV und dieser hat bescheinigt, dass Fahrgestellnummer+ Papiere übereinstimmen. Hat unser Amt nicht anerkannt…also fuhr unser niederländische Händler nach D zu einem anderen Straßenverkehrsamt und dieses hat das Gleiche wie schon der TÜV bescheinigt. Und abermals hat unser Amt die Bescheinigung nicht anerkannt, es wollte die Übereinstimmung am Hänger überprüfen. Ich saß auf heißen Kohlen, der niederländische Händler bei einem deutschen Straßenverkehrsamt und der Leiter des hiesigen Amtes saß auf seinen Regeln- die nicht bei jedem Amt gleich sind. :kopfklatsch: .. Irgendwann, so schilderte es später der Händler, hätten sich die Leiter der Straßenverkehrsämter nicht druckreif angebrüllt und ich hatte danach dann die Nummernschilder mitnehmen können. Das Thema hatte allen Beteiligten sehr viel abverlangt…eine Zeit lang hat der Händler deutsche Kunden gefragt, wer ihr zuständiges Straßenverkehrsamt ist. Unseres war auf der black list.
so- wieder einen Holtkamper. über einen deutschen Zwischenhändler gekauft. Wieder die Frage beim Straßenverkehrsamt, ob der Hänger vorgeführt werden muss, wenn der TÜV die Übereinstimmung der Nummern bestätigt. Selbstverständlich, es geht bei uns nicht anders. Außer, im Zuge eines Amtshilfeersuchs oder so ähnlich gilt die Bestätigung eines anderen Straßenverkehrsamtes .Bedeutet, ein Kurzkennzeichen zu beantragen, zum Händler zu fahren, das Kurzkennzeichen entwerten zu lassen und parallel eine reguläre Zulassung durchzuführen. Zwei Termine, zwei bzw. mit Schildern vier Rechnungen...na ja, ist halt so bei uns im Landkreis. Also heute die Zulassung beantragt, meine Frau wartet derzeit draußen mit dem Falti. Dann bekam ich das 100er Schild, das Nummernschild, alle Papiere----ohne, dass die Dame sich vom Stuhl erhoben hatte. Vielleicht, weil es geregnet hatte....? Unfassbar! Bestehen auf die persönliche Vorführung-und dann so ein Ablauf, der auf Nachfrage ausgeschlossen wurde. Verstehe einer die Ämter. Wir waren jedenfalls ziemlich angefressen. na ja, abhaken, auf den Falti freuen. Trotzdem bleibt etwas Ärger zurück.