Neuen Falter in Holland kaufen und nach BRD einführen

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Claudi und Marcus
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Neuen Falter in Holland kaufen und nach BRD einführen

Beitrag von Claudi und Marcus »

Hallo alle zusammen, wir besitzen einen Alpenkreuzer Super GT von 1983 der aber nicht mehr so doll ist vom Zelt :( . Deswegen haben wir uns entschlossen bei Obelink einen neuen zu kaufen,hat jemand damit erfahrung gemacht wegen der Überführung und was man alles beachten muss ( einfuhrzoll, :shock: anmeldung in BRD, rüberholen geht wohl mit deutschen Kurzkennzeichen :wink: ). Für hilfe wären wir echt dankbar, ist unser erster großer Kauf in Holland.
Christiaan

Obelink

Beitrag von Christiaan »

Ruf einfach mal bei Obelink an, die reden dort bestimmt sehr gut Deutsch.
Da die ja sehr viele Falter an Deutschen verkaufen ist es wohl möglich das die auch für ein TüV vollabnahme sorgen.
Christiaan
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stefantom
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Beitrag von stefantom »

obeling und falter kauf ha ha wir wollten einen kaufen und die wusten nix antwort war es schauhen immer duetsche und dann sehen wir die nie wider das war die antwort wie ich ihn nach dutschland überführe und dort angemeldet bekomme nun weis ich das ich nen gebrauchten kaufen kann ihn mit nehme mit kurtz kenzeichen hier zum tüf gehen kann und dart wohl ne vollabnahme brauche und dann ihn anmelden jann der udo weis da aber glaube ich genauheres.
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rewinima
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Beitrag von rewinima »

Wir hatten letztes Jahr auch vor uns einen neuen Falti bei Obelink zu kaufen. Haben uns dort auch beraten lassen. Die verkaufen auch an Deutsche und bei Bedarf besorgen die auch die Papiere. Das sollte, soweit ich mich erinnern kann ungefähr 100 € extra kosten. Das ist auch der Preis, den ihr bezahlen müsstet, wenn ihr selber ein TÜV-Gutachten erstellen lasst.
Also lasst Euch beraten, die sprechen dort gut Deutsch. Also keine Scheu.
Haben uns aber dann entschieden einen Gebrauchten aus NL zu importieren und selber zum TÜV zu bringen. Alles ohne Probleme.
Ob es bei neuen Faltis noch irgendetwas beim Import zu beachten gibt, kann ich aber nicht sagen.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
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KlappiRappi
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Zoll

Beitrag von KlappiRappi »

Nabend.

No Zoll, iss EU.

Dirk
Christiaan

Import

Beitrag von Christiaan »

Ein Thema die immer wieder für viele Fragen sorgt.

Also noch einmal alles über den Import aus NL.

Import aus Holland von eine Falter, Wohnwagen oder Anhänger.
Wo gesprochen wird von WW wird ein Wohwagen,Falter oder Anhänger gemeint


Wenn der WW über 750kg zulGG hat, besitzt er in NL eine eigene Zulassung (eigenes Kennzeichen W- -- -- und nicht wie vor 2003 das Kennzeichen des Zugfahrzeuges), dann :
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA beantragen, geht auf www.kba.de, dazu ist nur FG-Nr. erforderlich. Bescheinigung kommt binnen einer Woche per Nachnahme und gilt 30 Tage, aber:
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
2. mit dem WW zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer) und Hauptabnahme durchführen lassen. Alle nötigen Daten liegen dort vor.Bitte vorher klären, ob Gasprüfung gemacht werden muß. In den meisten Bundesländern ist die fehlende Gasprüfung ein "leichter Mangel", Plakette gibts trotzdem.
3. Mit der Bescheinigung der Hauptabnahme und der Unbedenklichkeitsbescheinigung gibts auf der Zulassungsstelle deutsche Kfz- Papiere. Abmeldung in NL erfolgt durch die Zulassungsstelle über das EUCARIS- System oder die Zulassungsstelle entwertet die niederländischen Papiere, dann müssen diese an den niederländischen Besitzer zurück, damit er den WW beim RDW abmelden kann.


Bei WW bis 750 Kg wird es etwas schwieriger.

Da Problem liegt jetzt u.a. in der Überführung. Da der WW keine Zulassung hat, sondern nur einen sog. "Registratiebewijs" oder sogar überhaupt keine Papiere, darf er nur hinter niederländische Fahrzeuge gehängt werden (weißes Kennzeichen identisch mit dem des Zugfahrzeuges). Beim kauf bei Privatpersonen sollt ihr dafür sorgen das ihr ein Kaufvertrag dabei habt die die Verkaufer und Kaufer beide unterschreiben in 2-fache ausführung, eins für die Kaufer und ein für de Verkaufer. Bei eine Händler bekommt mann ohnehin schon ein Vertrag.
Dann mußt du dir vorher ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgen (nur Versicherungsbestätigung mitnehmen), es gilt 5 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist muß das Fahrzeug überführt werden und zum TÜV. Das Kurzzeitkennzeichen gilt offiziell nur in Deutschland, wird aber in den Niederlanden geduldet. Versicherungstechnisch gibt es keine Probleme, weil in Holland für diese Anhänger keine Versicherung vorgeschrieben ist und im angehängten Zustand sowieso die Versicherung des Zugfahrzeuges zuständig ist. Der Rest des Verfahrens ist derselbe. Ich würde aber vorher mit der TÜV- oder DEKRA- Prüfstelle, die die Hauptabnahme durchführen soll, Kontakt aufnehmen und überprüfen, ob die Daten vorliegen (Hersteller, Typ und Fahrgestellnummer angeben). Hier kann es erhebliche Probleme geben, da das Fahrzeug rechtlich nicht zugelassen, sondern nur registriert war. Bei zugelassenen Fahrzeugen kann der deutsche TÜV eine Zulassung nicht verhindern, weil einmal in der EU zugelassene Fahrzeuge in anderen EU- Ländern eine Zulassung erhalten müssen. Bei in Holland nur registrieren Fahrzeugen gibt es fast keine Beschränkungen, so sind z.B. viele Eigenbauten auf der Straße, die niemals irgendwo abgenommen wurden (4-Zoll-Rohr mit Kupplung, 2 Quertraversen angeschweißt,das ganze mit Holz ausgebaut, Lichtanlage und zwei Schubkarrenräder dran und fertig ist der Flachanhänger). Für diese Fahrzeuge ist hier eine Zulassung nicht möglich.

Verkaufsvertrag gibt es bald hier im Forum im download bereich, oder einfach mir euer e-mail Adresse zukommen lassen und ich werde euch das Datei schicken.

Christiaan
Zuletzt geändert von Christiaan am 11.10.2008 14:55, insgesamt 2-mal geändert.
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zawiese
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Beitrag von zawiese »

Hallo,

wir haben uns rund vor einem Jahr einen Gebrauchten importiert.
Mit den Tipps hier aus dem Forum hat das dann auch sehr gut funktioniert.

Falls keine Papiere vorhanden sind ist dann für die Vollabnahme eine Briefkopie eines Baugleichen Fahrzeuges sehr hilfreich (selbst wenn die Abmessungen nicht übereinstimmen).
Hierbei geht es für den Prüfer vor allem um die Herstellerschlüsselnummer.

Der Christiaan hat das ja schon sehr gut beschrieben, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA haben wir nicht benötigt.

Briefkopien gibt es hier im Forum bestimmt genügend. ;o)

Gruss und viel Erfolg

Thomas
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rewinima
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Beitrag von rewinima »

Nachtrag: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA braucht man, glaube seit Ende letzten Jahres, nicht mehr selbst zu beantragen, das machen die Leutchen von der Zulassungsstelle beim Anmelden automatisch mit.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
Christiaan

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beitrag von Christiaan »

rewinima hat geschrieben:Nachtrag: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA braucht man, glaube seit Ende letzten Jahres, nicht mehr selbst zu beantragen, das machen die Leutchen von der Zulassungsstelle beim Anmelden automatisch mit.
Die meinst diese:

Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Christiaan
RSW
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Beitrag von RSW »

Hallo!
Einen neuen Falter könnt ihr so dort kaufen. Ihr bekommt dann auch alle Papiere für Deutschland.
Solltet ihr aber einen Gebrauchten dort holen wollen beachtet die Tips hier im Forum zur Einfuhr in Deutschland. Ich hab meinen Gebrauchten von Obelink übrigens von einem Bekannten herfahren lassen. Auto aus NL und Kennzeichen von seinem Anhänger dran gemacht.
Ich habe damals bei Obelink die Auskunft bekommen das sie gebrauchte Anhänger eigentlicht nicht an Deutsche verkaufen wegen den fehlenden Papieren und der damit verbundenen Lauferei für die Zulassung. Nachdem ich gesagt habe daß das schon alles ginge war das mit dem Kauf auch kein Problem mehr.

Schöne Grüße,
René
Claudi und Marcus
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Danke

Beitrag von Claudi und Marcus »

Wir wollen uns bedanken für die vielen Antworten und Hilfen, damit steht ja ein neuer Falter nichts mehr im Weg.Wir haben auch noch eine Frage zum schluss, hat jemand schon erfahrung mit einen Falter von der Firma Stema gemacht, wir wollen uns eventuell den Panorama zulegen.
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Niels$
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Re: Danke

Beitrag von Niels$ »

Claudi und Marcus hat geschrieben:Wir wollen uns bedanken für die vielen Antworten und Hilfen, damit steht ja ein neuer Falter nichts mehr im Weg.Wir haben auch noch eine Frage zum schluss, hat jemand schon erfahrung mit einen Falter von der Firma Stema gemacht, wir wollen uns eventuell den Panorama zulegen.
Neu oder gebraucht?
Neu kann Obelink ja noch was stehen haben, aber laut Aussage von SK-Camping werden die Teile nicht mehr produziert, da Stema jetzt nur noch den SK-Falter baut. Jedoch ist der Wagen neu auf der Seite von Obelink. Da stellt sich die Frage, ob die Aussage stimmt. Die Teile sind sicher selten, und wenn SK Recht hat, würde ich wegen der Gefahr nicht allzu langfristiger Ersatzteilversorgung und mangelnden Kaufmöglichkeiten für Zubehör und Erweiterungen vorsichtig sein.
Prinzipiell hat Stema als ehemaliger Hersteller der Alpenkreuzerserie sicher genug Erfahrung im Bau von Faltcaravans, womit ja auch SK wirbt. Ob dies immer unter dem Preisdruck in das Produkt umgesetzt werden kann bleibt fraglich. Googlest Du danach, liest Du Positives wie auch Negatives.
Hier würde ich vielleicht eher dann in Richtung SK-Falter schauen, der für meinen Geschmack im Forum etwas zu gut weg kommt, aber in der Gesamtheit völlig ok geht. Mehr dazu kann man in meinem Beitrag "unser Umstieg von Holkamper Family auf SK-Falter" sowie 'Fehlspannungen im SK-Falter Hauptzelt' lesen. Doch wenn Ihr bei Obelink geschaut habt, dann sicher nach einem Jamet und da kommt SK nicht vom Preis mit. Und die Wagen sind recht ähnlich - der SK-Falter kommt mit Detailverbesserungen daher (reduziertes loses Gestänge im Vorzelt, modular erweiterbares Vorzelt usw.). Und bei einem Delta von locker 2.500,-€ oder beim Stema Panorama eher 4.500,-€ muss man natürlich überlegen, ob es das wert ist.

Gruß
Niels
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zawiese
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Beitrag von zawiese »

Hallo,

wir hatten uns letztes Jahr für einen 98er Jamet Arizona entschieden. Auch wir hatten uns im Vorfeld die Faltervarianten angeschaut - auch bei Obelink.

Wir haben diesen über Marktplaats.nl gefunden, importiert, Vollabnahme usw. - PERFEKT! Für 1.350,- Euro*. Alles dabei, sehr guter Zustand - was will man mehr.

Erster Urlaub (ist ja schon wieder 4 Monate her) - PERFEKT!
(Reisebericht Korsika)

* Unser finanzieller Einsatz sollte sich nun zunächst einmal in Grenzen halten - weniger Risiko. Ist bis dato auch voll aufgegangen.

Gruss Thomas
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rewinima
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Beitrag von rewinima »

Früher gab es auf der Internetseite von Stema auch die Faltcaravane zu besehen, die sind aber nun nicht mehr da, weiß nicht, ob sie die aus dem Programm genommen haben oder was sonst noch damit passiert ist? Neue habe ich keine mehr gesehen, nur noch Ausstellungsstücke. Seht euch die Papiere an, um rauszufinden, wann das Teil gebaut worden ist!! Manchmal werden auch 2 oder 3 Jahre alte Fahrzeuge als neu verkauft!
Also, wenn ich wählen müsste zwischen Stema (haben früher auch Alpenkreuzer hergestellt) und Jamet, würde ich zu zweitem tendieren. Als ich mir den Panorama angesehen habe, ist mir aufgefallen, das z. B. die Innenkabinen noch eingehängt werden müssen und diese auch unten offen sind (ein Stück Stoff mehr ist wohl zu teuer)ist eine ehlendige Fummelei die Kabinen jeden morgen wieder neu herzurichten. Beim Jamet werden diese mit ausgeklappt und sind dann fertig.Mit dem Deckel des Panorama hört sich auch gut an, man kann dann allerdings nicht so viel darunter verstauen, wie unter einer Plane.
Der Panorama hat allerdings das riesige Vorzelt mit dem Vordach, welches man auch in das Vorzelt integrieren kann und es entsteht ein noch größerer Wohnraum. Der Wohnraum beim Arizona ist allerdings auch nicht zu verachten und ich glaube er hat ab 2008 auch die Option mit dem Vordach, welches man integrieren kann.
Ich würde an Eurer Stelle Euch beide noch einmal intensiv vor Ort ansehen und dann entscheiden.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
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