Fragen zum zul. Gesamtgewicht

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Klappi4711
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Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

Hallo Zusammen,

jetzt bin ich etwas verwirrt. :?:

Auf dem Typenschild meines Rapido Club 320 steht:
zul. Gesamtgewicht 700 Kg
zul. Achslast 750 Kg
zul. Stützlast 75 Kg

in den Papieren (sowohl in dem alten Fahreugbrief, als auch in der neuen Zulassung) steht:
zul. Gesamtgewicht von 750 Kg
zul. Achslast von 750 Kg.

Darf ich den Wowa jetzt bis zu 700 Kg, oder bis zu 750 Kg beladen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße

Hardy

P.s. ich bin ja der Meinung, dass die Angaben in den Papieren zählen, aber ob das die Rennleitung auch so sieht?
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Jugger64
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Jugger64 »

Hallo Hardy,

ich denke du hast allen Grund verwirrt zu sein.

In der Regel bestimmt die Achslast die zulässige Gesamtmasse und sollte damit identische Werte aufweisen. Auch sollten die Angaben in den Papieren denen des Typenschildes entsprechen.
Hast du eine Idee, wie diese Werte in die Papiere gekommen sind?
Ist vielleicht eine der Komponenten der Zugeinrichtung der Grund für den kleineren Wert auf dem Typenschild?

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du natürlich den geringeren Wert einhalten. Andererseits musst du ja erst mal in die Situation kommen, dass das Gewicht kontrolliert wird und jemand auf das Typenschild schaut. Dann kannst du immer noch den Ahnungslosen mimen und auf den Eintrag in den Papieren verweisen.

Gruß
Norbert
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Klappi4711
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

Hallo Norbert,

nee, ich habe kein Ahnung wie der unterschiedliche Wert in die Papiere kommt.
Der alte Fahrzeugbrief ist der Originalbrief zur Zeit der Erstzulassung von 1989 und keine Zweitanfertigung o.Ä.
und auf der neuen Zulassung wurden die Daten ja nur abgetippt.

Leider habe ich keinen Originalprospekt oder andere Herstellerangaben.

Viele Grüße

Hardy
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KappensKlappi
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von KappensKlappi »

Dazu hab ich auch ne Story:
Wir haben uns vor wenigen Wochen einen Raclet Minto gekauft, lt. Herstellerangaben Leergewicht 450 Kilo, zul. Gesamtgewicht 650 Kilo.
Ich war ziemlich erstaunt, daß in den Papieren steht: zul. Gesamtgewicht 450 Kilo!!!
Der Originalbrief von 1994 wurde aus dem französischen übersetzt und damals wurde das schon so übernommen, das gute Teil hat 3 Vorbesitzer und bei jedem neuen Fahrzeugschein würde es wieder so ausgedruckt.
Bei meiner Nachfrage auf der Zulassungsstelle hieß es dann, das müßte beim TÜV umgetragen werden. Nachdem sich aber 15 Jahre lang keiner dran gestört hat werde ich einen Teufel tun, das jetzt umtragen zu lassen. Wir haben noch 1 Jahr TÜV, nächstes Jahr schaun wir dann mal, evtl. wollen wir eh ne 100er Zulassung beantragen.
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Klappi4711
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

Habe gerade mal bei einem Rapido-Spezi http://www.caravan-service-neuhaus.de/ in Diuisburg angerufen.
Der konnte sich das auch nicht erklären, meinte aber dass es eh erst ab 10% Übergewicht Ärger gibt, also im ungünstigstem Fall bei 775 Kg.
Allerdings kannte er auch keinen Rapido Club 320, er sprach immer von einem Club 32.
Steht zumindest auf dem Typenschild und in den Papieren, aber wer weiß welcht Übersetzungsfehler da noch vorhanden sind. :?: :?: :?:

Viele Grüße

Hardy

P.s. Kennt einer von euch den Typ Club 320?
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Pfälzer »

Ich denke man hat das Zul.Gesamtgewicht vom Hänger reduziert um eine 100er Zulassung zubekommen.
Es gibt eine Formel zum errechnen ob das Zugfahrzeug ausreicht: zul.Gesamtgewicht vom Hänger / 0,30 = Leergewicht vom Zugfahrzeug
450 KG / 0,30 = 1500 KG
Wenn das Zugfahrzeug nur1350 Kg hat muß man das am Hänger reduzieren bis es passt lt TÜV wird das oft gemacht.
ich hoffe ich konnte weiter helfen.
gruss

de Pfälzer
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Klappi4711
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

Pfälzer hat geschrieben:Ich denke man hat das Zul.Gesamtgewicht vom Hänger reduziert um eine 100er Zulassung zubekommen.
Es gibt eine Formel zum errechnen ob das Zugfahrzeug ausreicht: zul.Gesamtgewicht vom Hänger / 0,30 = Leergewicht vom Zugfahrzeug
450 KG / 0,30 = 1500 KG
Wenn das Zugfahrzeug nur1350 Kg hat muß man das am Hänger reduzieren bis es passt lt TÜV wird das oft gemacht.
ich hoffe ich konnte weiter helfen.
gruss

de Pfälzer

Hallo,

aber dann müsste das abgelastete Gewicht doch in den Papieren stehen und nicht auf dem Typenschild.

Viele Grüße

Hardy
tomruevel

Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von tomruevel »

Moin,

wenn ich das Bild vom Avartarr richtig deute ist das kein Rapido Club.
Sondern ein Rapido Golf. Der Golf wurde eine Zeit lang parallel zum Club gebaut.
Nachdem die Lackierung weiß wurde, ist der Club ernuert worden mit der Polyester Bugfront. Die alte Form vom Club wurde als Golf weiter gebaut.

Baujahr 1995:
Der Club hat die gerundete Polyesterfront mit integriertem Deichselkasten und 2-stellige Typenbezeichnungen ( z.B.: Rapido Club 32xxx).
Der Golf ist etwas einfacher mit aufgesetztem Deichselkasten und 3-stelliger Typenbezeichnung (Rapido Golf 340).
Und der Golf 340 hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg.
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Klappi4711
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

Hallo Tom,

vielen Dank für deine idee.
Mittlerweile bin ich auch etwas schlauer geworden.

Habe in dem ganzen Zettelwust, der beim Wowa dabei war einen Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Straßenverkehrsamt gefunden, da der Wowa als Neufahrzeug im Jahre 1989 aus Frankreich importiert wurde.
Auf diesem Papier steht als Typ Rapido Club 32 und zur identifikation die letzten 5 Ziffern der Fahrgestellnummer "32011", da er als Neufahrzeug schliesslich noch kein Nummernschild hatte.

Ich vermute jetzt, dass ein oberschlauer und pflichtbewußter Beamter des Straßenverkehrsamtes da was durcheinandergeschusselt hat und daraus der Club 320 entstand und dieser "Fehler" hat sich halt bis Heute durchgeschlichen. :lol:

Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich einen Club 32 habe, obwohl da weder Club noch Golf auf dem Wowa steht, aber zumindest auf diversen Papieren steht Club.

Allerdings weiß ich jetzt immer noch nicht, ob der Wowa jetzt 700 Kg, oder 750 Kg zul Gesamtgewicht hat.

Viele Grüße

Hardy
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Caruso
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Caruso »

Pfälzer hat geschrieben:Ich denke man hat das Zul.Gesamtgewicht vom Hänger reduziert um eine 100er Zulassung zubekommen.
Es gibt eine Formel zum errechnen ob das Zugfahrzeug ausreicht: zul.Gesamtgewicht vom Hänger / 0,30 = Leergewicht vom Zugfahrzeug
450 KG / 0,30 = 1500 KG
Wenn das Zugfahrzeug nur1350 Kg hat muß man das am Hänger reduzieren bis es passt lt TÜV wird das oft gemacht.
ich hoffe ich konnte weiter helfen.
gruss

de Pfälzer
Das ist für ungebremste Anhänger und er hat 700kg.
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

Caruso hat geschrieben:
Pfälzer hat geschrieben:Ich denke man hat das Zul.Gesamtgewicht vom Hänger reduziert um eine 100er Zulassung zubekommen.
Es gibt eine Formel zum errechnen ob das Zugfahrzeug ausreicht: zul.Gesamtgewicht vom Hänger / 0,30 = Leergewicht vom Zugfahrzeug
450 KG / 0,30 = 1500 KG
Wenn das Zugfahrzeug nur1350 Kg hat muß man das am Hänger reduzieren bis es passt lt TÜV wird das oft gemacht.
ich hoffe ich konnte weiter helfen.
gruss

de Pfälzer
Das ist für ungebremste Anhänger und er hat 700kg.
Genau, bei gebremsten Anhängern ist der Faktor 0,8.

Und du bist dir sicher, dass mein Wowa 700 Kg hat?

Viele Grüße

Hardy
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Caruso
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Caruso »

Das hab ich jetzt nur zum Rechnen vom Typenschild genommen.
Lass das Typenschild vom TÜV korrigieren
Oder stell dir selbst eins aus,dass zu den Papieren passt.
Die gibts zum Aufkleben,mit Dokumentenstift ausfüllen fertig.
Zuletzt geändert von Caruso am 06.10.2009 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
tomruevel

Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von tomruevel »

Moin,

ich könnte mir noch eine andere Variante vorstellen.

Rapido stellte ja hauptsächlich für Benelux her.
Da gibt es teilweise Gewichtsgrenzen, die für Besteuerung usw. maßgebend sind.
Die Rapido Caravans, die nach D kamen hatten oft ein höheres Gewicht als die für Benelux oder F.
Vielleicht hat man ja nur vergessen das Schild anzupassen.
Die bequemste Version ist doch die mit den Papieren, ansonsten die Klappe halten und bloß keine schlafenden Hunde wecken.
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Klappi4711
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Klappi4711 »

tomruevel hat geschrieben:Moin,


Die bequemste Version ist doch die mit den Papieren, ansonsten die Klappe halten und bloß keine schlafenden Hunde wecken.
Hallo Tom,
das sehe ich auch so. Werde den Wagen demnächst erst einmal mit allem Zubehör wiegen.

Kann es nicht sein, dass man so ein dummes Blechschild einfach mal verliert? :wink:

Viele Grüße

Hardy
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Re: Fragen zum zul. Gesamtgewicht

Beitrag von Caruso »

Das mit dem Klebeschild war mein Ernst.
Hab ich auch gemacht nachdem sich der TÜV bei der HU darüber aufregte,
dass mein Eigenbau keins hatte.
Hat mir der Ingenieur dann verkauft und mir seinen Stift geliehen.
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