Vorschriften Anhängerbeleuchtung

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Kampfhamster
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Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Kampfhamster »

Da ich mir heute morgen einen Wolf gesucht habe , habe ich nun im Jura Forum endlich die passenden Gesetzestexte gefunden !!!Inklusive weiterer Texte zur Beleuchtung und ihre Maße !!!

http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/53d/53d_StVZO_nebelschlussleuchten.html

mfl Olli
Per
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Per »

Dabei ist aber der Bestandsschutz zu berücksichtigen, dass heisst, dass erst Fahrzeuge, welche nach Inkrafttreten dieser Version des Paragraphen in Betrieb genommen wurden, Nebelschlusslicht haben müssen.
(Ein Problem, was viele Besitzer eines bisher noch nie zugelassenen Mexico-Käfers haben :? )
Gruss Per

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Minimax
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Minimax »

So weit ich informiert bin ist eine Nebelschlußleuchte erst ab 1991 Pflicht.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 1991 fallen unter den von Per angesprochenen Bestandsschutz,brauchen somit keine.
Allerdings falls eine montiert ist muß sie funktionieren,auch wenn sie damals evtl.nicht Vorschrift war,sonst kann es beim Tüv ärger geben.
Gruß,
Mike
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Per »

minimax hat geschrieben:Allerdings falls eine montiert ist muß sie funktionieren
Wobei mich interessiert, wie das ist, wenn der Anhänger eine 13pol. Anlage hat, das KFZ aber nur eine 7pol. Für den Nebelschlusslicht-/Dauerplus-Anschluss gibt es ja verschiedene Möglichkeiten. Wie ist der Adapter verschaltet? Was sagt die Rennleitung, wenn das Nebelschlusslicht nicht geht, weil an der Dose gar kein Signal dafür anliegt?
Gruss Per

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Minimax
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Minimax »

@Per
Eine interessante Frage,auf die ich allerdings auch keine Antwort habe,so doll kenne ich mich auch nicht aus.Falls das wirklich möglich ist wären ja Auto und Hänger wahrscheinlich in einem vorschriftsmäßigen Zustand,es passt halt nur nicht zusammen.Wenn man die Fahrzeuge getrennt voneinander dem TÜV vorführt gäbe es auf keinen Fall Probleme.Denke aber das es mit so einer Kombination bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle schon ein kleines Bußgeld geben könnte.
Aber eigentlich sind Steckerbelegungen doch genormt,also sollte es mittels eines Adapters doch möglich sein 13 und 7 pollige Stecker so zu verbinden das alles funktioniert. :!:
Gruß,
Mike
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Josef »

hallo-----bei älteren Esterelmodellen, ca. 1986-1988, ist am 7 pol. Stecker auf 2(blau 54 g) die Innenbeleuchtung, bzw. lt. Esterelbedienungsanleitung "54 g = plus Tagesverbraucher" gelegt. Also Dauerstrom vom Zugfahrzeug. Habe gerade letzte Woche einen Esterelklapper mit einem 13 pol. Stecker umgerüstet, da mit dem Kupplungsverbindungsstück (7pol. auf 13pol.) kein Durchgang von Dauerstrom klappt. gruß josef
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Klappi4711 »

baghipapa hat geschrieben:Hi Josef,

das kann auch nicht klappen, weil lt. Norm 7pol kein Dauerplus hat.
Das heißt, die Esterel-Verkabelung entspricht nicht der Norm.

Da in den Achtzigern Nebelschlussleuchte am Anhänger nicht üblich war, haben die Franzosen den freien Anschluss am Stecker zweckentfremdet.

Interessant ist, was passiert, wenn jemand am alten Zugfahrzeug, das passend zum Esterel verkabelt war, einen neuen Anhänger anhängt.

Dann wird, selbst wenn das Auto aus ist, permanent die Nebelschlussleuchte leuchten. :lol:

Gruß

Hardy

P.s. bis die Batterie leer ist.
Josef
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Josef »

ja baghipapa, genau so wird`s sein. Hab das auch nur bemerkt, weil bei dem Esterel eine original Bedienungsanleitung mit u.a. die Beschreibung und das "Schaltschema Verbindung Fahrzeug - Wohnwagen" dabei war. Somit war die "Dauerstromlegung" ganz einfach.
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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Per »

baghipapa hat geschrieben:Interessant ist, was passiert, wenn jemand am alten Zugfahrzeug, das passend zum Esterel verkabelt war, einen neuen Anhänger anhängt.
Zumindest umgekehrt leuchtet das NSL und dessen Kontrolle, wenn der WoWa eingesteckt und an 230 V hängt :shock: . Ich habe recht lange für die Fehlersuche gebraucht, weil ich das zum Testen meiner frisch eingebauten Hängerkupplung genutzt habe :? .
Gruss Per

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Re: Vorschriften Anhängerbeleuchtung

Beitrag von Klappi4711 »

baghipapa hat geschrieben:und an 230 V hängt :shock: .
Cooles Positionslicht auf dem CP. :wink: :lol:
Zuletzt geändert von Klappi4711 am 11.10.2009 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
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