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Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 10.10.2011 21:53
von Strange Rover
Hallo liebes Forum,

heute mal wieder eine ganz spezielle Frage ;)

Wie Ihr wisst habe ich einen Jimny und einen Campwerk Eco.
Der Hänger ist ein gebremster Koch mit 1300kg zGG, und darf schon ab Werk 100 fahren unter der Bedingung, dass das Zugfahrzeug ABS hat (hat es) und mindestens 1182 kg wiegt (leider nein, nur 1180 :evil: ).

Meines Wissens gibt es jetzt zwei Möglichkeiten legal 100 zu fahren:
1.) Den Hänger etwas ablasten, damit der Faktor 1,1 wieder erreicht wird für die Differenz zwischen zGG des Hängers und Leermasse des Zugfahrzeugs.
2.) Durch Montage einer zugelassenen Antischlingerkupplung den Faktor auf 1,2 zu erhöhen.

Tante edit sagt, ich soll mal den link einfügen: http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/100kmh_Zulassung_3052.htm

Jetzt die Frage: Wenn ich eine Alko-AKS montiere die zu meinem Hänger passt, dann ist da eine ABE dabei so dass eine Eintragung eigentlich nicht nötig ist.
Geht aus dieser ABE der neue Berechnungsfaktor 1,2 hervor (so deutlich dass es für eine Polizeikontrolle reicht), oder muss ich doch noch zum TÜV und anschließend zum Straßenverkehrsamt, um die Geschichte eintragen zu lassen (in dem Fall lasse ich natürlich lieber einfach 50kg weniger zGG eintragen, das spart den Neukauf der Antischlingerkupplung)?
Technisch notwendig ist die AKS sicher nicht, das Gespann fährt völlig problemlos. Sind ja auch bloß 2 kg zuwenig... :?

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 11.10.2011 08:12
von Jugger64
Hi Martin,

eine Ablastung um z.B. 50 kg scheint mir der einfachere und preiswertere Weg zu sein, mit dem geforderten Leergewicht unter das Leergewicht von deinem Zugfahrzeug zu kommen. Bei 1.300 kg tut dir der Verzicht auf 50 kg Zuladung sicherlich nicht weh und es sind keine technischen Änderungen vorzunehmen.
Bei der Variante mit der ASK und dem Faktor 1,2 musst du dir eine ASK anschaffen, die du aus fahrsicherheitstechnischer Sicht nicht unbedingt benötigst. Damit sind dann schon mal die ersten 200 € oder mehr weg.
In beiden Fällen musst du zum TÜV um dir die entsprechende Bescheinigung zu besorgen, wenn ich mich nicht täusche. Danach der Gang zur Zulassungsstelle, um die neuen Werte in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Die Kosten sollten für beide Varianten nahezu identisch sein.
Unterm Strich wäre, wenn ich vor der Frage stehen würde, die Ablastung der Weg meiner Wahl.

Ich glaube nicht, dass es reicht eine ASK zu montieren und darauf zu vertrauen, dass die Rennleitung im Falle einer Kontrolle entgegen des eingetragenen Gewichtes (1.182 kg) mit dem Gewicht nach Faktor 1,2 (1.084 kg) rechnen würde.
In meiner Zulassungsbescheinigung steht zur Technik (Bremse, Stoßdämpfer) nix, nur, dass er für die Geschwindigkeit 100 km/h geeignet ist und, dass das Zugfahrzeug dazu eine Leermasse von mindestens 682 kg haben muss. Den verwendeten Faktor (1,1) kann man nur aus den 682 kg und der zul. Gesamtmasse (750 kg) errechnen. So wird das bei dir auch aussehen.
Du bist also wahrscheinlich gezwungen den niedrigeren Wert (< Leermasse Jimmy) in die Papiere eintragen zu lassen. Das kann IMHO, bei der Verwendung einer ASK nur über den oben beschriebenen Weg (ASK anbringen, TÜV, Zulassungsstelle) erreicht werden.

Diese Kombination mit einem hohen zul. GG des Anhängers und verhältnismäßig geringen Leergewicht des Zugfahrzeuges ist bei Klapper- und Faltergespannen aber relativ selten.
Mein Xsara Picasso z.B. bringt leer ca. 1.400 kg auf die Waage und für die 100er-Regelung sind beim SK-Falter nur 682 kg Leermasse des Zugfahrzeuges gefordert. Bei den Faltern mit 650 kg-Achse (590 kg) wäre der Unterschied noch größer. So oder ähnlich sieht es wohl bei den meisten Falter-Gespannen aus.

Gruß
Norbert

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 11.10.2011 11:48
von Strange Rover
Hi Norbert,

ich fürchte Du hast recht. Den Anhänger von 1300kg etwas ablasten zu lassen ist wohl der geringste Aufwand.
Und das alles weil dem Jimny zwei Kilo fehlen! :kopfklatsch:

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 11.10.2011 12:12
von Rollo
Moin,
ich würde mich mal schlau machen,ob es nicht schon reicht,das zul. Gesamtgewicht einfach nicht auszuschöpfen. Da ja nicht mehr die Kombination Zugfahrzeug Anhänger in die 100 er Zulassung eingetragen wird, müsste es meiner Ansicht reichen, wenn Du den Anhänger mit dem für Dein Zugfahrzeug zugelassenen Gesamtgewicht fährst. Du darfst ja auch einen 3 t Anhänger fahren wenn dieser nicht voll beladen ist. :idea:

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 11.10.2011 13:14
von Strange Rover
Moin Rollo,

ja, fahren darf ich, aber bloß 80. :roll:

Die Regeln sind da leider eindeutig, und die 1182kg Mindest-Leergewicht des Zugwagens stehen in den Papieren vom Hänger.
Werde vermutlich ablasten lassen, dann aber gleich auf ein Gewicht welches in ein paar Jahren meinen Kindern ermöglicht das Gespann auch mit den neuen Führerscheinen Klasse B zu fahren, also unter die Leermasse des Jimny (es wird also auf 1100kg abgelastet).
:camp1
Das sind dann immer noch ausreichende 700kg Zuladung...

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 11.10.2011 21:50
von zawiese
Hallo,

der höhere Faktor 1,2 statt 1,1 oder 1,3 statt 1,2 wird sicherlich nie eingetragen, da dieser ja unter umständen auch vom Zugfahrzeug abhängt (ESP mit Gespannstabilisierung).

Grundsätzlich ist eine ASK bestimmt keine schlechte Einrichtung, der Hänger liegt definitiv ruhiger!
Über "brauchen" müssen wir ganz bestimmt nicht diskutieren. Und ich muss sagen, ich finde es eigentlich ganz cool, das Ihr mit einem solch kleinen Wagen auf Touren geht. Von daher wünsche ich Euch jeder Zeit die notwendige Toleranz und Gelassenheit!

Gruss
Thomas

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 16.10.2011 21:00
von Caruso
Du wolltest doch bestimmt noch ein Zubehörteil eintragen lassen,dass mehr als 2kg wiegt?
Hast du den Jimny mal gewogen?

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 17.10.2011 14:20
von Strange Rover
Caruso hat geschrieben:Du wolltest doch bestimmt noch ein Zubehörteil eintragen lassen,dass mehr als 2kg wiegt?
Hast du den Jimny mal gewogen?
Tja, da kommen dann noch andere kleine Problemchen dazu...

Ich bin fast sicher, dass ich deutlich am oberen Ende des Leergewichts bin mit meinem Jimny, da er Vollausstattung hat (AHK, Klima, Automatik, ABS...).
Da es aber keine Möglichkeit gibt das zulässige Gesamtgewicht zu erhöhen (ausser durch ein Spezialfahrwerk für Winterdienst, aber das federt nur wenn man einen Schneepflug anbaut :mrgreen: ), bin ich bei der Zuladung auf unter 300kg beschränkt.
Lasse ich den Kleinen jetzt wiegen könnte passieren, dass ich zwar legal 100 fahren dürfte weil das Leergewicht hoch genug ist, aber entweder Frau, Kind oder Hund zuhause lassen muss. Könnte Diskussionen geben. :zwinker:

Da finde ich das Ablasten des Hängers auf 1100kg besser, zumal dann auch meine Kinder damit fahren dürfen sobald sie ihre Klasse B-Führerscheine haben. :camp1

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 17.10.2011 15:40
von Caruso
Strange Rover hat geschrieben:Lasse ich den Kleinen jetzt wiegen könnte passieren, dass ich zwar legal 100 fahren dürfte weil das Leergewicht hoch genug ist, aber entweder Frau, Kind oder Hund zuhause lassen muss. Könnte Diskussionen geben. :zwinker:
Das Problem hast du jetzt auch schon,wenn bei einer Kontrolle dein Gespann gewogen wird.
Die tatsächliche Stützlast gehört auch noch zur Beladung des Zugfahrzeugs.

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 17.10.2011 17:54
von Jugger64
Hallo Martin,

ich verstehe deine Argumentation gegen die Erhöhung des Leergewichtes in den Fahrzeugpapieren auch nicht. Dort steht die Leermasse und die zul. Gesamtmasse. Wenn der Eintrag der Leermasse nun erhöht wird, dann verringert sich nur deine theoretische Zuladung. Praktisch tut sich aber nichts, da die Zuladung ganz einfach durch das zulässige Gesamtgewicht begrenzt wird.

Gruß
Norbert

P.S.: Entschuldigt den abwechselnden Gebrauch der Begriffe Masse und Gewicht. Ich kann mich wohl noch nicht entscheiden ob ich lieber den alten Ausdruck "Gewicht" oder den neuerdings gebräuchlichen und physikalisch korrekten Begriff "Masse" verwenden möchte. :D

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 18.10.2011 00:31
von Strange Rover
Sorry, und ich verstehe nicht warum ich mir meine eh schon bescheidene Zuladung (zGG abzüglich Leermasse) von derzeit ca. 250 - 300kg noch weiter einschränken sollte.
Ob ich nun mein Auto wiegen lasse und womöglich ein paar Kilo mehr Leermasse finde und diese eintragen lasse, oder den Anhänger ablasten lasse (ohne die Suche nach einer geeichten Waage usw.), da finde ich das Ablasten einfacher.
Offtopic:
Der folgende Absatz gehört eigentlich nicht in ein öffentlich zugängliches Forum. Es ist nur ein Gedankenspiel ohne Aufforderungscharakter...

Ja, falls ich tatsächlich mal mit dem voll beladenen Jimny (mit oder ohne Anhänger) gewogen werde könnte es sein dass sich herausstellt dass da ein paar Kilo zuviel drin sind. Solange ich ihn vorher nicht gewogen habe kann man mir aber wenigstens keinen Vorsatz unterstellen. Anders wenn ich definitiv weiß dass mein Gespann überladen ist weil ich vorher auf der Waage war... :kopfklatsch:

Bis 20% Überladung ist das noch im Bußgeldbereich, d.h. 35,-€ und keine Punkte. 8)
Bei 1.400kg zGG könnte ich also 280kg Übergewicht (über die erlaubte Zuladung hinaus) im Auto mitschleppen bevor es teuer wird, oder ich in die Punktewertung komme.
Auch wenn ich das Leergewicht um 50kg erhöhen ließe, es bleibt bei 1400kg zGG plus 280 kg "Toleranz" :roll: . Nur die erlaubte Zuladung wird noch kleiner.

Wenn ich aber meinen Hänger zum TÜV fahre und sage "statt 1300kg zGG hätte ich gerne 1100kg" dann ist das überhaupt kein Problem. Der gute Mann rechnet dann mit 1100kg x Faktor 1,1 und kommt auf 1000 kg Mindest-Leermasse des Zugfahrzeugs (erfüllt), ABS beim Zugfahrzeug (erfüllt), und alle anderen Kriterien für die 100er Zulassung (ebenfalls alles ab Werk erfüllt). Dann gehe ich mit den TÜV-Papieren zum Straßenverkehrsamt und lasse die Anhängerpapiere ändern, und einen 100er Aufkleber siegeln. Fertig.
Angenehmer Nebeneffekt: die Anhänger-Steuer wird auch noch etwas günstiger. Und mal ganz ehrlich, bei 1100kg zGG des Anhängers habe ich (bei 400kg Leermasse inkl. Zelt) noch 700kg Zuladung, das reicht wohl fürs Urlaubsgepäck.

Re: Tempo 100, leichtes Zugfahrzeug, schwerer Hänger

Verfasst: 18.10.2011 00:53
von Rollo
Moin,
das reicht nicht nur,es würde auch fast alle Falter um einiges übertreffen. :zwinker: