Tüv bei Eigenbau

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
Bluestar
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Tüv bei Eigenbau

Beitrag von Bluestar »

Hallo,

wir haben ein CampWerk Family auf unseren Hänger gebaut. Wie evt. bekannt ist, möchten wir verkaufen.

Jetzt bin ich angesprochen worden, ob der Tüv seinen Segen erteilt hat ? Ist eine Eintragung nötig / möglich, sieht der TüV das Zelt nicht als Last ?

Danke für Eure Hilfe,

Grüße

Bluestar
Kargen
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Re: Tüv bei Eigenbau

Beitrag von Kargen »

Hi,

wenn die Zeltplattform mit "Bordwerkzeug" wieder entfernt werden kann, wird diese als Ladung angesehen. D.h. das eine angeschraubte Plattform den TÜV nicht interessiert.

Wenn der Rahmen aber z.B. mit dem Anhänger verschweißt sein sollte (also theoretisch) müssten die technischen Angaben (Breite, Höhe, Gewicht etc.) des Anhängers aktualisiert werden.

Soweit ich weiß, ist auch das "Komplettpaket" von Campwerk nur eine "Anhänger offen"

Gruß Karsten
Bluestar
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Re: Tüv bei Eigenbau

Beitrag von Bluestar »

Hi Kargen,

ich hatte gestern Abend parallel diese Frage an den TÜV Hessen geschickt, hier die Antwort:

"Wenn das Klappzelt ohne Werkzeug demontierbar ist, dann ist es Ladung, benötigen Sie aber Werkzeug um das Klappzelt zu demontieren, dann gehört es zum Anhänger und somit ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere notwendig."

Jetzt stellt sich die Frage, was ist Werkzeug und wer definiert das? Campwerk spannt das Zelt nicht nur auf den Anhänger, die Verschrauben auch.


Grüße

Bluestar
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Lukas
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Re: Tüv bei Eigenbau

Beitrag von Lukas »

Hallo, ist schon eine Weile her, aber jetzt mein Senf dazu:
Verschrauben geht, wenn es Flügelschrauben oder andere Schrauben mit Griffen dran sind, die von Hand angezogen u gelöst werden können - notfalls auf einen 6kant Schraubenkopf quer ein Stück Rundeisen draufschweissen - wenn mehr Kraft gebraucht wird...

Gruß Lukas
Wenn jeder Mensch an sich denkt, wird an jeden gedacht und keiner vergessen!!!
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