Seite 1 von 1

Trigano Cheverny

Verfasst: 03.06.2013 12:07
von Sanni
Hallo,
ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und habe auch schon wirklich interessante Dinge gelesen. Nun zu unserem Problem, vielleicht kann mir jemand helfen? Wir haben einen Trigano Cheverny GL aus 2005 gekauft. Laut Vorbesitzer war er noch nie in Deutschland angemeldet, er habe aber nie Probleme gehabt und uns alle Unterlagen mitgegeben die man für §21 braucht. Da wir uns vorher nicht mit der Anmeldung beschäftigt hatten, haben wir das so geglaubt (wir waren total begeistert von dem Falter) und den Anhänger gekauft. Nun 4 Wochen vor dem Urlaub geht das Drama los, dass der TÜV natürlich meint, wir hätten gar nichts, was man für eine Vollabnahme braucht. Wir haben nämlich nur den alten Kaufvertrag für den damals neuen Anhänger, unseren Kaufvertrag und ein Prüfprotokoll von AL-KO, das nicht mal unterschrieben ist.
Wie können wir jetzt vorgehen und vor allem was brauchen wir? Für hilfreiche Beiträge wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sanni

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 03.06.2013 12:17
von KSF
Hallo Sanni,
Willkommen hier im Forum.
Einfach mal den Tüv wechseln, da der jetzige Tüv zu faul ist, in ihren Unterlagen zu schauen.
Euer Trigano Cheverny würde ja schon 1000 Mal zugelassen und auch über 1000-Mal vom Tüv bei einer HU angenommen.

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 03.06.2013 12:31
von Dischel
Hallo sani
Ich habe genau das gleiche mit gleichem Baujahr gekauft
Genau mit den gleichen Papieren kommt mir komisch vor
Wo hast Du ihn gekauft ?? Welche Fahrgestellnummer hast Du??
Ich habe nächste Woche ein Termin beim TÜV der sagte das es kein Probem ist

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 03.06.2013 15:46
von Sanni
Unsere Fahrgestellnummer: VGL5T00000066508 gekauft in Essen.
Sanni

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 03.06.2013 17:21
von Dischel
Meins auch bitte rufen sie mal bitte dringest an Tel. Finden sie unter ihren privaten Nachrichten

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 04.06.2013 10:34
von Erftfalter
Mich würde interessieren ob die Nummer im Brief mit der eingestanzten Nummer am Fahrgestell übereinstimmt.

Gruß Ralf

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 05.06.2013 09:50
von Sanni
Die Fahrgestellnummer Kaufvertrag/Fahrzeug ist korrekt. Die Reifen sind aus dem Jahr 2002.
Nach Rücksprache mit dem TÜV können wir den Falter anmelden nachem dieses Gutachten nach §21 gemacht wurde. Falls also jemand eine Betriebsanleitung oder ähnliches hat, was man zum TÜV mitnehmen könnte, wäre die Sache für uns nicht so teuer.
Sanni

Re: Trigano Cheverny

Verfasst: 05.06.2013 09:58
von Erftfalter
Die Vollabnahme §21 müsst Ihr auf jeden Fall machen um einen deutschen KFZ Brief zu erhalten

RAlf